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Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb geändert

2%-Regelung wird durch 50-Punkte-Regelung ersetzt

Nach einer intensiven Diskussion während der letzten Verbandsausschusssitzung wurde beschlossen, die erst kürzlich veröffentlichten Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb nochmals zu überarbeiten. Hauptpunkt der Änderung ist die "2%-Regelung", die nun durch Beschluss des Vorstandes Sport durch die "50-Punkte-Regelung" ersetzt wird.

Hier die ab sofort gültige Version:

DfB für den Ligenspielbetrieb
Punkt 5.1:

Allgemeines
Zu Beginn der Vor- und der Rückrunde sind sämtliche am Mannschaftsspielbetrieb des BTTV teilnehmenden Mitglieder eines Vereins gemäß der letzten offiziell veröffentlichten Vereins-TTRL (1.6. bzw. 1.12.) in Mannschaftsmeldungen (getrennt nach Altersklassentypen) einzureihen.
...
Eine Einreihung abweichend von der Vereinsrangliste ist bis zu einem Unterschied im TTR-Wert von 50 Punkten möglich. Abweichende Einreihungen bei größeren Unterschieden als 50 Punkte müssen bei der Beantragung schriftlich begründet werden.
....
Die Einreichung der Mannschaftsmeldung zur Genehmigung erfolgt für die Vorrunde im Zeitraum 21. Juni bis 29. Juni und für die Rückrunde im Zeitraum 15. Dezember bis 23. Dezember 

 

 

 

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